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Hotels/Pensionen

Mindestschutz

Die Landesbauordnungen aller Bundesländer schreiben folgendes vor:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Gemäß Installationsnorm DIN 14676 unterliegen auch Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung dieser Gesetzgebung.

Beherbergungsbetriebe mit bis zu 12 Gästebetten fallen unter diese Regelung. Betriebe mit mehr Gästebetten müssen ebenfalls mit Rauchwarnmeldern oder mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet werden. Hierzu gibt die zuständige Brandschutzdienststelle Auskunft.

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter Batterie mit mindestens 10 Jahre Lebensdauer ist unbedingt anzuraten weil:

Rauchwarnmelder mit geringer Batteriekapazität in regelmäßigen Abständen einen Warnton senden, und somit die Nachtruhe der Gäste stören würde

auch Gäste eine 9 Volt Blockbatterie gebrauchen könnten und somit den Melder außer Betrieb setzen ständiger Batteriewechsel nicht nur den Gast stört, sondern auch den Überblick über die Funktionsfähigkeit der installierten Melder verlieren lässt.

Optimalschutz

Eine Vernetzung der Rauchwarnmelder per Draht oder per Funk ermöglicht die Alarmweiterleitung zum Betreiber des Hotels bzw. der Pension